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Natürlich gibt es schönere Dinge als über seine eigene Bestattung nachzudenken. Trotzdem ist es durchaus sinnvoll, sich Zeit für das Thema zu nehmen. Sei es, weil Sie konkrete Wünsche für die Durchführung Ihrer Beisetzung haben oder weil Sie Ihre Angehörigen organisatorisch und finanziell entlasten wollen. Doch was umfasst eigentlich eine Bestattungsvorsorge genau? Darüber informieren wir Sie auf dieser Seite.
In der Bestattungsverfügung legen Sie Ihre konkreten Wünsche für den Ablauf Ihrer Beisetzung fest. Diese umfassen beispielsweise Folgendes:
Wie detailliert Ihre Verfügung ausfällt, hängt ganz von Ihnen ab. Wir beraten Sie gerne ausführlich und stellen Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Verfügung zusammen. Diese bewahren Sie am besten im Familienstammbuch auf und informieren Ihre Vertrauten auch darüber, wo sie zu finden ist. Sollten sich Ihre Wünsche ändern, sind Anpassungen der Bestattungsverfügung jederzeit möglich.
Um Ihre Angehörigen nicht nur organisatorisch sondern auch finanziell zu entlasten, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Kosten Ihrer Bestattung im Vorfeld abzusichern. Um zu verhindern, dass beispielsweise im Fall einer längeren Pflegebedürftigkeit die Rücklage für Ihre Bestattung vom Sozialamt zur Absicherung des Lebensunterhalts herangezogen werden kann, muss das Geld explizit für diesen Zweck angelegt sein. Gerne beraten wir Sie ausführlich unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation.
Bei uns können Sie einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag abschließen, bei dem Ihr Geld entweder als Einmalzahlung (oder in wenigen Raten) verzinst und sicher vor dem Zugriff Dritter bei einer Treuhandgesellschaft angelegt wird.
Eine Sterbegeldversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, bei der Sie die Versicherungssumme wählen und in kleinen monatlichen Beiträgen ansparen können. Im Leistungsfall werden dann die vereinbarte Versicherungssumme und eventuelle Überschüsse nach Vorlage der Sterbeurkunde ausgezahlt. Gerne empfehlen wir Ihnen einen unserer Partner.
Bei einigen Banken und Sparkassen ist es möglich, ein Sparkonto mit entsprechendem Sperrvermerk anzulegen. Damit kann die angelegte Summe erst nach Vorlage der Sterbeurkunde durch das Bestattungsunternehmen zur Deckung Ihrer Bestattungskosten ausgezahlt werden.
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